So viel Großzügigkeit gab es lange nicht mehr: Seit Jahresbeginn 2020 können Immobilieneigentümer bis zu 40.000 Euro Steuern sparen oder bis zu 48.000 Euro KfW-Zuschüsse erhalten. Hier die wichtigsten Hinweise:
Die Kosten für die Sanierung selbst genutzter Wohnimmobilien sind seit dem 1.1.2020 steuerlich abzugsfähig. Voraussetzung: Die Immobilie muss über zehn Jahre alt sein und für private Wohnzwecke genutzt werden. Die Sanierung muss den Energiestandard der Immobilie verbessern, die technischen Mindestanforderungen an das modernisierte Bauteil erfüllen, von einem Fachunternehmen ausgeführt und nach dem 1.1.2020 begonnen werden.
Die Mindestanforderungen sind nahezu identisch mit den Anforderungen an Einzelmaßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie gelten für die Dämmung von Wänden, Dächern und Geschossflächen, den Austausch von Fenstern und Türen, den Einbau oder die Optimierung von Lüftungsanlagen oder Heizungen sowie den Einbau eines Gebäudeenergiemonitorings.
Jede der genannten Einzelmaßnahmen kann zu einer Ersparnis von 20 Prozent der Sanierungskosten führen. Damit lassen sich insgesamt bis maximal 40.000 Euro absetzen. Die Förderung funktioniert unbürokratisch ohne Antrag. Die Finanzämter fordern als Nachweis lediglich die Rechnung über die Sanierungsmaßnahme sowie eine sogenannte Fachunternehmererklärung. Beides kann der Einkommensteuererklärung beigelegt werden.
Eine Alternative zur Förderung über die Steuer sind direkte KfW-Zuschüsse. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat seit dem 24. Januar 2020 ihre Förderungen verbessert. Der Kreditrahmen für die Sanierung von alten Wohngebäuden oder den Kauf von sanierten Wohnungsaltbauten wurde auf 120.000 Euro erhöht, ebenso der Tilgungszuschuss. Er steigt auf 12,5 Prozent und beträgt maximal 48.000 Euro pro Wohneinheit. Die Zuschüsse sind abhängig vom Energiestandard und der Kredithöhe.