Strengere Maßnahmen gegen Mietwucher umstritten

Der Kampf gegen Mietwucher soll nach den Vorstellungen der Länder verschärft werden. Ein Gesetzentwurf des Bundesrats war nun Thema einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags. Welche Maßnahmen sinnvoll und zielführend sind, darüber waren sich die Experten uneins. Die Vertreter der Vermieterverbände lehnten die Vorlage ab.

Der Bundesrat strebt mit dem Gesetzentwurf eine bessere Bekämpfung des Mietwuchers an. Hierfür will die Länderkammer das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 (WiStrG 1954) ändern. Geändert werden soll unte anderem der § 5 zur „Mietpreisüberhöhung“. Demnach soll künftig schon ordnungswidrig handeln, wer „bei Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen“ ein „unangemessen“ hohes Entgelt für Wohnräume fordert. Bisher liegt ordnungswidriges Handeln vor, wenn jemand „infolge der Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen“ ein „unangemessen“ hohes Entgelt für Wohnräume fordert.

Bußgeld soll verdoppelt werden

Außerdem drängt die Länderkammer darauf, die maximale Höhe des Bußgeldes von 50.000 Euro auf 100.000 Euro zu erhöhen. Zudem soll künftig auf das subjektive Merkmal „Erfordernis der Ausnutzung“ verzichtet werden und stattdessen „bei der Frage der Unangemessenheit allein auf das objektive Kriterium des Vorliegens eines geringen Angebots abgestellt werden“. Bis aus dem Entwurf eine Gesetz wird kann es laut Bundesregierung nch dauern, denn “die Meinungsbildung zu dem Entwurf” ist noch nicht abgeschlossen.

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