Energetische Sanierung und Steuerersparnisse nach § 35c EStG

Weiterhin entwickeln immer mehr Hauseigentümer aus den verschiedensten Gründen konkrete Pläne zur energetischen Sanierung ihrer Immobilien – hinsichtlich der hierfür sinnvollsten Fördermöglichkeiten herrscht hingegen wenig Klarheit. Als Energieberater klärt Sebastian Dittmar sie lückenlos über ihre Optionen auf und begleitet sie durch den gesamten Prozess, um eine komplikationsfreie Abwicklung zu gewährleisten. Welche Form der Förderung dabei für viele seiner Kunden besonders interessant ist und wie man sie erhält, erfahren Sie hier.

Ob aus reinem Interesse am Klimaschutz, wegen der rapide steigenden Energiekosten oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben – Hauseigentümer ziehen immer häufiger eine energetische Sanierung ihrer Immobilien in Betracht. Da es sich dabei grundsätzlich um ein äußerst kostenintensives Vorhaben handelt, stellt sich selbstverständlich auch die Frage nach staatlicher Hilfe bei der Finanzierung. Doch: Welche Fördermöglichkeiten gibt es überhaupt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sie in Anspruch nehmen zu können? Wo liegt dabei das größte Einsparpotenzial? “All das sind Fragen, mit denen ich in meinem Berufsalltag ständig konfrontiert werde – kein Wunder, ist der Förderdschungel für Laien doch kaum zu durchdringen. Ohne professionelle Beratung verschenken sie daher nicht selten sowohl Potenzial als auch Geld”, verrät Sebastian Dittmar.

“So ist beispielsweise nur wenigen von ihnen bekannt, dass der Staat energetische Maßnahmen auch in steuerlicher Hinsicht belohnt. In Zusammenarbeit mit einem hierauf spezialisierten Energieberater sichern sich Hauseigentümer nicht nur entsprechende Ermäßigungen, sondern stellen außerdem von Anfang bis Ende einen reibungslosen Ablauf bei minimalem Eigenaufwand sicher”, fügt der Experte für Altbauten hinzu. Bereits seit 2014 als Schornsteinfegermeister tätig, gilt Sebastian Dittmar heute als einer der gefragtesten Berliner Ansprechpartner, wenn es um Brandschutz, Energieeinsparung und Umweltschutz geht. Neben der Ausarbeitung und Realisierung von individuellen Sanierungsfahrplänen unterstützt er seine Kunden vor allem auch dabei, sich den seit 2020 geltenden Steuerbonus nach § 35c EStG zu sichern.

Unter diesen Voraussetzungen sind Steuerersparnisse nach § 35c EStG möglich

“Realisierbar ist eine derartige Förderung ausschließlich bei energetischen Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Darüber hinaus sind selbstverständlich eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen, um die gewünschten Steuerersparnisse in vollem Maße zu erhalten”, erläutert Sebastian Dittmar. Demnach muss es sich beim begünstigten Objekt um ein Wohngebäude, eine Eigentumswohnung, ein Ferienhaus, eine Zweitwohnung oder einen selbstständigen Gebäudeteil handeln. Darüber hinaus muss die Immobilie bei Durchführung der Baumaßnahmen älter als zehn Jahre sein und auf einer Fläche von mindestens 23 Quadratmetern eine eigenständige Haushaltsführung ermöglichen.

Unterdessen muss der Anspruchsberechtigte bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer der begünstigten Immobilie sein. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, kommen folgende Maßnahmen in Betracht:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster, der Außentüren und der Heizungsanlage
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Durchgeführt werden muss all das zwingend durch ein extra hierfür bestelltes Fachunternehmen, das zudem eine entsprechende Bescheinigung nach amtlichem Muster benötigt. “Unter Umständen ist ferner die Begleitung und Beaufsichtigung durch einen Energieberater erforderlich. Sinnvoll ist dies jedoch in jedem Fall, um den bürokratischen Eigenaufwand so gering wie möglich zu halten und die möglichen Steuernachlässe vollständig auszuschöpfen”, betont Sebastian Dittmar. Wichtig hierbei: Auch die Kosten für die Bescheinigung der Fachunternehmen und die Energieberatung gehören zu dem in § 35c EStG vorgesehenen Förderumfang.

Von der Beratung bis zur Durchführung: Hierbei unterstützt Sebastian Dittmar Hauseigentümer

“Wer sich frühzeitig um entsprechende Förderungen bemüht und das Verfahren gewissenhaft abwickelt, kann sich so eine Steuerermäßigung von bis zu 40.000 Euro sichern”, erklärt Sebastian Dittmar. Dabei ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer des Begünstigten im Kalenderjahr des Abschlusses aller vorgesehenen Maßnahmen sowie im nächsten Kalenderjahr um je sieben Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch um je 14.000 Euro. Im übernächsten Kalenderjahr ist eine Reduzierung von sechs Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen bei maximal 12.000 Euro vorgesehen.

Um das auch für seine Kunden zu erreichen, klärt Sebastian Dittmar sie zunächst in einem kostenlosen Erstgespräch ausführlich über all ihre Möglichkeiten auf und erarbeitet mit ihnen einen gemeinsamen Fahrplan zur Realisierung ihrer spezifischen Vorhaben. Weitere Details werden dann in einem umfassenden Beratungsgespräch erörtert, ehe die Ausstellung eines aktuellen Energieausweises mit Variantenvergleich erfolgt.

Sind all diese Grundlagen geschaffen, holt der Energieberater konkrete Angebote passender Fachfirmen ein und beauftragt sie schließlich mit der Durchführung aller energetischen Maßnahmen. Hierbei kümmert er sich außerdem um die Bauüberwachung und die Ausstellung der Fachunternehmererklärung. Abschließend reicht er alle notwendigen Unterlagen zur Einkommensteuererklärung ein, um die Steuerersparnisse nach § 35c EStG wirksam einzufordern. “So müssen sich Hauseigentümer nur um das absolut Nötigste kümmern und können sich sicher sein, dass sowohl bei der Umsetzung aller Maßnahmen als auch hinsichtlich ihrer Förderungen alles nach ihren Wünschen abläuft”, fasst Sebastian Dittmar zusammen.

Quelle: Sebastian Dittmar (ots) https://www.presseportal.de/pm/169503/5712135

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